9h30 Vortrag 2. September 1999
| Rechtsvorschriften gegen nationalsozialistische (Wieder-)Betätigung in Österreich |
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Noch vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der NS-Herrschaft ging eine aus Sozialisten, Christdemokraten und Kommunisten gebildete "Provisorische Staatsregierung" daran, die gesetzlichen Voraussetzungen zur wirksamen Unterbindung jeder weiteren NS-Betätigung in Österreich zu schaffen. Die Gesetzesinitiative der ersten Stunde wurde in den folgenden Jahren bis 1992 mehrfachen Veränderungen unterzogen.
Diese Veränderungen der Gesetzeslage, mehr noch die sich wandelnde Vollzugspraxis, spiegeln die jeweils vorgenommene Beurteilung der außen- und innenpolitischen Interessenslage durch die maßgeblichen politischen Kräfte in Österreich wider. Zugleich hatten die Änderungen der Rechtslage und der Anwendungspraxis Rückwirkungen auf die Wahrnehmung des historischen Nationalsozialismus und seiner Rezidivformen in der österreichischen Gesellschaft. |
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Heinrich Gallhuber, geb. 1938, Studium der Rechtswissenschaften in Wien. Ab 1961 Richter, 1974 bis 1992 beim Landesgericht für Strafsachen Wien, Vorsitz im ANR-Prozeß.
Publikationen über Rechtsextremismus, Verbotsgesetz sowie NS-Rechtsvorschriften gegen Juden. |